Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Die Mitgliedschaft endet sodann zum 31.12. des Jahres, indem der Erbfall eingetreten ist.
(Beispiel: Tod eines Mitgliedes und Einreichung aller erforderlicher Unterlagen durch den Erben: 20.10.2018,
Ende der Mitgliedschaft: 31.12.2018, Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens: 30.06.2019).